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Rückstauschutz

Ein Anstieg des Wasserspiegels in der Kanalisation kann zu einem Rückstau bis in die Grundstücksleitungen führen. Auf dieser Seite erfahren Grundstückseigentümer*innen, inwiefern ein Rückstauschutz für sie verpflichtend ist und welche technischen Möglichkeiten es dafür gibt.

Was ist Rückstau und wie entsteht er?

In der Regel fließt das Abwasser problemlos in der Kanalisation ab. Es kann aber vorkommen, dass der Wasserspiegel bis auf Straßenhöhe ansteigt, es entsteht ein Kanalrückstau bis in die Grundstücksleitungen.

Dies ist ein normaler Vorgang, weil das Kanalnetz nach dem Prinzip kommunizierender Röhren funktioniert, das heißt: Der Wasserspiegel gleicht sich an. Ist ein Grundstück nicht gegen einen solchen Rückstau gesichert, kann es zu Kellerüberflutungen kommen.

Das Kölner Kanalnetz ist so dimensioniert, dass es Starkregen aufnehmen kann, der statistisch nur etwa alle drei bis zehn Jahre, in einigen Fällen sogar alle dreißig Jahre auftritt. Weder die gesetzlichen noch die technischen Vorschriften fordern Kanaldimensionen, die jedem noch so seltenen Starkregenereignis gewachsen sind. Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um derartige Wassermengen unterirdisch zwischen zu speichern, hätte eine unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre technisch kaum umsetzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll.

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Was versteht man unter der Rückstauebene?

Als Rückstauebene bezeichnet man die Höhe, bis zu der das Abwasser in den öffentlichen Entwässerungsanlagen steigen kann. Die Höhe der Rückstauebene entspricht dabei der Höhe der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück (z.B. dem Bordstein).

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Warum ist Rückstauschutz so wichtig für Sie?

Rückstau ist in öffentlichen Kanälen auch in Zukunft unvermeidbar. Liegen Entwässerungseinrichtungen, zum Beispiel Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen oder Waschmaschinen, tiefer als die Rückstauebene, müssen diese dringend gesichert werden. Denn sonst kann es zu unangenehmen Kellerüberflutungen kommen, für die der Grundstückseigentümer bzw. die -eigentümerin selbst haftet. Bei fehlendem Rückstauschutz zahlt auch die Gebäude- oder Hausratversicherung den entstandenen Schaden nicht.

Mögliche Folgen bei Rückstau:

  • zerstörter Hausrat,
  • angegriffene Bausubstanz mit möglicher Wertminderung der Immobilie,
  • hohe Kosten für Entfeuchtungs- und Renovierungsarbeiten,
  • Gesundheitsrisiken für die Bewohner*innen.
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Bin ich zum Rückstauschutz verpflichtet?

Auch wenn die StEB Köln alle Baumaßnahmen bestmöglich planen, kann es zu einem Rückstau aus dem Abwasserkanal in die Grundstücksleitungen kommen. Dies ist auch schon bei geringen Regenfällen möglich, denn als Betreiber des Kanalnetzes nutzen die StEB Köln das vorhandene Volumen zu Stauzwecken. Dadurch können höhere Wasserstände im Kanalnetz auftreten.

Sind Ihre Grundstücksleitungen nicht ausreichend geschützt, kann dies zu einem Rückstau in Ihrem Keller führen. Aus diesen Gründen schreiben die technischen Regelwerke (DIN) und die Abwassersatzung vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene geschützt sein müssen. Ansonsten müssen Eigentümer*innen nachrüsten, und zwar unabhängig davon, ob ihre Grundstücke und Gebäude an ein Trenn- oder Mischsystem angeschlossen sind.

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Welche technischen Möglichkeiten gibt es?

Zum Schutz Ihres Eigentums gibt es verschiedene technische Möglichkeiten.

Rückstauverschlüsse

Geltendes Regelwerk ist die Produktnorm DIN EN 13564 „Rückstauverschlüsse für Gebäude“. Für Deutschland wurde in der DIN 1986-Teil 100 festgelegt, dass für bestimmte Anwendungsbereiche bestimmte Rückstauverschlüsse freigegeben sind:

Fäkalienfreies Abwasser

Sicherheitseinrichtungen in Bodenabläufen zum Schutz einzelner Ablaufstellen oder in Rohrleitungsteilen zum Schutz mehrerer Ablaufstellen und für Niederschlagswasser: Typ 2, 3 und 5.

Fäkalienhaltiges Abwasser

Zum Einbau in durchgehende Rohrleitungen: Typ 3 mit Kennzeichnung F.

Rückstauverschlüsse müssen automatisch arbeiten, das bedeutet:

  • sie müssen selbsttätig schließen und öffnen,
  • jederzeit gut zugänglich sein,
  • einen von Hand zu betätigenden Notverschluss besitzen,
  • gemäß Anleitung gewartet werden (in der Regel zweimal pro Jahr).

Abwasserhebeanlagen

Geltendes Regelwerk ist die Produktnorm DIN EN 12050 „Abwasserhebeanlagen für Gebäude und Grundstücksentwässerung“. Abwasserhebeanlagen müssen u.a.:

  • automatisch arbeiten,
  • zugelassen sein (Prüfplakette muss vorhanden sein),
  • gemäß Anleitung gewartet werden,
  • mit der Druckleitung über Rückstauebene geführt werden (Rückstauschleife),
  • schalldämmend ausgeführt sein,
  • einen Notschalter besitzen.

Ausführliche Informationen dazu, welche DIN-Normen Sie hierbei beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt zum Rückstauschutz (PDF) .

Sicherung einzelner Ablaufstellen

Müssen nur einzelne Ablaufstellen gesichert werden, kann dies zum Beispiel mit einem Kugelverschluss erfolgen (Siphon im Waschbecken, Bodenablauf mit Kugelverschluss).

Verzicht auf Abläufe im Keller

Viele Abläufe im Keller werden selten bis gar nicht benutzt. Überlegen Sie, ob diese Abläufe von einem Fachbetrieb abgedichtet oder entfernt werden können.

Ausführliche Informationen dazu, welche DIN-Normen Sie hierbei beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt zum Rückstauschutz. (PDF)

Achtung: Abwasser, welches oberhalb der Rückstauebene anfällt, darf nur im Freigefälle und ohne Rückstausicherung abgeleitet werden. Bauen Sie Ihre Rückstausicherung auf keinen Fall so ein, dass bei Rückstau anfallendes Regenwasser nicht abfließen kann und Ihnen rückwärts in die Hausentwässerung drückt.

Rückstausicherungen müssen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungsintervalle des Herstellers müssen eingehalten werden, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.

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Was sagt die DIN?

In der DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ wird ausführlich auf den Rückstauschutz eingegangen. Ergänzend dazu gilt die DIN 1986-Teil 100 „ Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12056“:

  • Rückstau ist in den Kanälen der kommunalen Abwasseranlagen in Abhängigkeit von den Entwurfsgrundlagen planmäßig vorgesehen und kann außerdem in der öffentlichen Kanalisation im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden. Angeschlossene Grundstücksentwässerungsanlagen sind daher wirkungsvoll und dauerhaft gegen schädliche Folgen von Rückstau zu sichern.
  • Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatische arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen. Abweichend davon gilt bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle und für Bereiche untergeordneter Nutzung:
    • Schmutzwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen darf über Rückstauverschlüsse abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
    • Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosett- oder Urinalanlagen (fäkalienfreies Abwasser) darf über Rückstauverschlüsse abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.
  • Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zugeführt werden.
  • Niederschlagswasser kleiner Flächen (z.B. von Kellerniedergängen) kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle über Rückstauverschlüsse entwässert werden. Voraussetzung dafür ist, dass geeignete Maßnahmen ein Überfluten der tiefliegenden Räume durch Niederschlagswasser verhindern, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist.
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Erfahrungsaustausch

Rückstau- und Überflutungsschutz – zwei Themen, die immer wichtiger werden. Und über die viel zu wenig bekannt ist, und das ganz besonders bei der „Risikogruppe“ – nämlich allen Menschen, die Abwasser von einem Grundstück in den Kanal einleiten. Weil ein optimaler Schutz das Ergebnis davon ist, dass alle Beteiligten über das selbe Wissen verfügen und eine gute Zusammenarbeit möglich ist, haben die StEB Köln November 2018 gemeinsam mit der „Sanitär Heizung Klima Innung“ (SHK) Köln einen Erfahrungsaustausch durchgeführt. So kann eine bestmögliche Beratung zur wichtigen Frage „Rückstau- und Überflutungsschutz“ sichergestellt werden.

Am Erfahrungsaustausch unter anderem die folgenden SHK Betriebe teilgenommen:
• Michael Christmann GmbH
• Harald Osenberg GmbH
• Frank Edmund Klein, Sanitär-Kundendienst-Heizung
• Klumpe GmbH
• Hermann Kuwald GmbH
• G. Noé GmbH
• Fa. Wolfgang Ramlow Sanitär-Heizung
• KKM Haustechnik GmbH
• Stallberg Sanitär- und Heizungstechnik GmbH
• Robert Faßbender
• Caloudis Sanitär-Heizung-Klima.

Hinweis: Bei den teilgenommenen Betrieben handelt es sich lediglich um eine Auflistung und keine Empfehlung. Eine Aussage über die Sachkunde und die Qualität der aufgeführten Unternehmen kann nicht getroffen werden.

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Weitere Informationen

Lassen Sie sich von Ihrem Architekten bzw. Ihrer Architektin oder Fachplaner*in (Installateur*in) genau erklären, wie der Rückstauschutz normgerecht eingebaut wird. Unterstützung erhalten Sie auch bei den zertifizierten Fachbetrieben der Innung Heizung, Klima, Sanitär.

Die StEB Köln halten folgende weiterführende Informationen für Sie bereit:

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