In der Regel fließt das Abwasser problemlos in der Kanalisation ab. Es kann aber vorkommen, dass der Wasserspiegel bis auf Straßenhöhe ansteigt, es entsteht ein Kanalrückstau bis in die Grundstücksleitungen.
Dies ist ein normaler Vorgang, weil das Kanalnetz nach dem Prinzip kommunizierender Röhren funktioniert, das heißt: Der Wasserspiegel gleicht sich an. Ist ein Grundstück nicht gegen einen solchen Rückstau gesichert, kann es zu Kellerüberflutungen kommen.
Das Kölner Kanalnetz ist so dimensioniert, dass es Starkregen aufnehmen kann, der statistisch nur etwa alle drei bis zehn Jahre, in einigen Fällen sogar alle dreißig Jahre auftritt. Weder die gesetzlichen noch die technischen Vorschriften fordern Kanaldimensionen, die jedem noch so seltenen Starkregenereignis gewachsen sind. Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um derartige Wassermengen unterirdisch zwischen zu speichern, hätte eine unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre technisch kaum umsetzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll.
Als Rückstauebene bezeichnet man die Höhe, bis zu der das Abwasser in den öffentlichen Entwässerungsanlagen steigen kann. Die Höhe der Rückstauebene entspricht dabei der Höhe der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück (z.B. dem Bordstein).
Rückstau ist in öffentlichen Kanälen auch in Zukunft unvermeidbar. Liegen Entwässerungseinrichtungen, zum Beispiel Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen oder Waschmaschinen, tiefer als die Rückstauebene, müssen diese dringend gesichert werden. Denn sonst kann es zu unangenehmen Kellerüberflutungen kommen, für die der Grundstückseigentümer bzw. die -eigentümerin selbst haftet. Bei fehlendem Rückstauschutz zahlt auch die Gebäude- oder Hausratversicherung den entstandenen Schaden nicht.
Mögliche Folgen bei Rückstau:
Auch wenn die StEB Köln alle Baumaßnahmen bestmöglich planen, kann es zu einem Rückstau aus dem Abwasserkanal in die Grundstücksleitungen kommen. Dies ist auch schon bei geringen Regenfällen möglich, denn als Betreiber des Kanalnetzes nutzen die StEB Köln das vorhandene Volumen zu Stauzwecken. Dadurch können höhere Wasserstände im Kanalnetz auftreten.
Sind Ihre Grundstücksleitungen nicht ausreichend geschützt, kann dies zu einem Rückstau in Ihrem Keller führen. Aus diesen Gründen schreiben die technischen Regelwerke (DIN) und die Abwassersatzung vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene geschützt sein müssen. Ansonsten müssen Eigentümer*innen nachrüsten, und zwar unabhängig davon, ob ihre Grundstücke und Gebäude an ein Trenn- oder Mischsystem angeschlossen sind.
Zum Schutz Ihres Eigentums gibt es verschiedene technische Möglichkeiten.
Geltendes Regelwerk ist die Produktnorm DIN EN 13564 „Rückstauverschlüsse für Gebäude“. Für Deutschland wurde in der DIN 1986-Teil 100 festgelegt, dass für bestimmte Anwendungsbereiche bestimmte Rückstauverschlüsse freigegeben sind:
Fäkalienfreies Abwasser
Sicherheitseinrichtungen in Bodenabläufen zum Schutz einzelner Ablaufstellen oder in Rohrleitungsteilen zum Schutz mehrerer Ablaufstellen und für Niederschlagswasser: Typ 2, 3 und 5.
Fäkalienhaltiges Abwasser
Zum Einbau in durchgehende Rohrleitungen: Typ 3 mit Kennzeichnung F.
Rückstauverschlüsse müssen automatisch arbeiten, das bedeutet:
Geltendes Regelwerk ist die Produktnorm DIN EN 12050 „Abwasserhebeanlagen für Gebäude und Grundstücksentwässerung“. Abwasserhebeanlagen müssen u.a.:
Ausführliche Informationen dazu, welche DIN-Normen Sie hierbei beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt zum Rückstauschutz (PDF) .
Sicherung einzelner Ablaufstellen
Müssen nur einzelne Ablaufstellen gesichert werden, kann dies zum Beispiel mit einem Kugelverschluss erfolgen (Siphon im Waschbecken, Bodenablauf mit Kugelverschluss).
Verzicht auf Abläufe im Keller
Viele Abläufe im Keller werden selten bis gar nicht benutzt. Überlegen Sie, ob diese Abläufe von einem Fachbetrieb abgedichtet oder entfernt werden können.
Ausführliche Informationen dazu, welche DIN-Normen Sie hierbei beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt zum Rückstauschutz. (PDF)
Achtung: Abwasser, welches oberhalb der Rückstauebene anfällt, darf nur im Freigefälle und ohne Rückstausicherung abgeleitet werden. Bauen Sie Ihre Rückstausicherung auf keinen Fall so ein, dass bei Rückstau anfallendes Regenwasser nicht abfließen kann und Ihnen rückwärts in die Hausentwässerung drückt.
Rückstausicherungen müssen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungsintervalle des Herstellers müssen eingehalten werden, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.
In der DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ wird ausführlich auf den Rückstauschutz eingegangen. Ergänzend dazu gilt die DIN 1986-Teil 100 „ Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12056“:
Rückstau- und Überflutungsschutz – zwei Themen, die immer wichtiger werden. Und über die viel zu wenig bekannt ist, und das ganz besonders bei der „Risikogruppe“ – nämlich allen Menschen, die Abwasser von einem Grundstück in den Kanal einleiten. Weil ein optimaler Schutz das Ergebnis davon ist, dass alle Beteiligten über das selbe Wissen verfügen und eine gute Zusammenarbeit möglich ist, haben die StEB Köln November 2018 gemeinsam mit der „Sanitär Heizung Klima Innung“ (SHK) Köln einen Erfahrungsaustausch durchgeführt. So kann eine bestmögliche Beratung zur wichtigen Frage „Rückstau- und Überflutungsschutz“ sichergestellt werden.
Am Erfahrungsaustausch unter anderem die folgenden SHK Betriebe teilgenommen:
• Michael Christmann GmbH
• Harald Osenberg GmbH
• Frank Edmund Klein, Sanitär-Kundendienst-Heizung
• Klumpe GmbH
• Hermann Kuwald GmbH
• G. Noé GmbH
• Fa. Wolfgang Ramlow Sanitär-Heizung
• KKM Haustechnik GmbH
• Stallberg Sanitär- und Heizungstechnik GmbH
• Robert Faßbender
• Caloudis Sanitär-Heizung-Klima.
Hinweis: Bei den teilgenommenen Betrieben handelt es sich lediglich um eine Auflistung und keine Empfehlung. Eine Aussage über die Sachkunde und die Qualität der aufgeführten Unternehmen kann nicht getroffen werden.
Lassen Sie sich von Ihrem Architekten bzw. Ihrer Architektin oder Fachplaner*in (Installateur*in) genau erklären, wie der Rückstauschutz normgerecht eingebaut wird. Unterstützung erhalten Sie auch bei den zertifizierten Fachbetrieben der Innung Heizung, Klima, Sanitär.
Die StEB Köln halten folgende weiterführende Informationen für Sie bereit:
Größe: 7,24 MB | Format: PDF
Größe: 41,24 KB | Format: PDF
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