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Regenwasserversickerung

Wie können Eigentümer*innen und Nutzer*innen von Grundstücken Regenwasser selbst beseitigen oder nutzbar machen? Und wann müssen sie es den StEB Köln überlassen? Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.

Warum ist Regenwasserversickerung sinnvoll?

Die StEB Köln sehen sich in der Verantwortung für zukünftige Generationen. Sie verfolgen daher das Ziel, dass zukünftig kein unverschmutzes Regenwasser mehr in die öffentliche Kanalisation gelangt. Damit wird nicht nur der Umwelt und dem Stadtklima etwas Gutes getan, auch die öffentlichen Abwasserkanäle werden entlastet, was sich positiv auf den Überflutungsschutz insgesamt auswirkt.

Hierzu unterstützen die StEB Köln konsequent alle technisch und rechtlich machbaren Ansätze, die das Regenwasser vor Ort wieder in den natürlichen Kreislauf zurückführen. Dies gilt sowohl für Bestandsimmobilien als auch für Neubauvorhaben im Kölner Stadtgebiet.

Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs

Die Veränderung des natürlichen Wasserkreislaufes durch den Menschen, zum Beispiel durch die fortschreitende Versiegelung der natürlichen Landschaft in Ballungsgebieten, bringt nicht nur ökologische Nachteile mit sich. Sie hat auch negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohner*innen. Grundwasserabsenkungen, Sturzfluten bei Starkregen, Überschwemmungen oder das Aufheizen im Innenstadtbereich sind nur einige der Folgen.

Regenwasser, das direkt vor Ort versickert und wieder in den natürlichen Kreislauf zurückgeleitet wird, führt dazu, dass die Neubildung des Grundwassers zunimmt und dass das Stadtklima sich verbessert. Die Regenwasserversickerung trägt außerdem zu einem Rückhalt, genauer gesagt zu einer Filterung von Schadstoffen aus dem abfließenden Regenwasser bei.

Entlastung der öffentlichen Abwasserkanäle

Wenn das Regenwasser von den öffentlichen Abwasserkanälen stärker abgekoppelt wird, verrringert sich der Betriebsaufwand der Klärwerke. Dies nutzt nicht nur dem Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufs und damit einer nachhaltig lebenswerten Umwelt. Es führt auch zu einer Gebühreneinsparung für Eigentümer*innen und Mieter*innen.

Reduzierung von Überflutungsgefahren

Die Abkoppelung des anfallenden Regenwassers führt insgesamt dazu, dass sich Spitzenabflüsse im Kanalnetz reduzieren. Dadurch nimmt die Gefahr von Überflutungen aus dem Kanalnetz ab.

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Was habe ich persönlich davon?

Durch die Regenwasserversickerung tun Sie als Grundstückseigentümer*in oder Mieter*in etwas Gutes für Ihre Umwelt. Die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück bringt aber noch weitere Vorteile mit sich:

  • Sie sparen Gebühren, weil das Regenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird und dadurch die Niederschlagswassergebühr entfällt.
  • Sie können das Regenwasser zur Gartenbewässerung nutzen, wenn Sie der Versickerungsanlage eine Zisterne oder eine Regentonne vorschalten. Das ist besser für die Pflanzen, und Sie sparen teures Leitungswasser.
  • Die Anlage eines Biotops, eines Gründaches oder einer begrünten Hausfassade sieht nicht nur schön aus, sondern schafft auch ein angenehmes Mikroklima. Damit wirken Sie aktiv gegen die Folgen des Klimawandels. Ausführliche Informationen insbesondere zu den Themen Dachbegrünung und Fassadenbegrünung finden Sie in dem Leitfaden Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln .

Gebührenersparnis bei Entsiegelung der bebauten/befestigten Flächen

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Die Gebühr für einen Quadratmeter Fläche beträgt zur Zeit 1,28 €. Sie sparen also 0,00 € pro Jahr.

Bitte bedenken Sie, dass diese Ergebnisse lediglich als Orientierungshilfe dienen und Sie zur Eigenvorsorge motivieren sollen.

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Bin ich zur Regenwasserversickerung verpflichtet?

Bei Neubauvorhaben sind Sie vorrangig zur Regenwasserversickerung auf dem Grundstück verpflichtet, wenn:

  • das Grundstück dies aufgrund seiner Beschaffenheit und Nutzung zulässt, oder
  • sich das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes befindet und dieser die Regenwasserversickerung festsetzt.

Die Möglichkeit zur örtlichen Versickerung von Regenwasser besteht aber auch bei Bestandsimmobilien. Indem Sie bebaute oder versiegelte Flächen von der Kanalisation abkoppeln, leisten Sie einen aktiven Beitrag dazu, Regenwasser wieder dem natürlichen Kreislauf zuzuführen.

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Welche Rahmenbedingungen gilt es zu beachten?

Bei der Regenwasserversickerung sind einige gesetzliche Regelungen zu beachten, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW ergeben. Auch die örtlichen Gegebenheiten, zum Beispiel die Grundwassersituation, die Lage in Wasserschutzzonen, der Abstand zu Nachbargrundstücken sowie der Schutz des Allgemeinwohls sind wichtige Kriterien für die Versickerungseignung.

Gesetzgebung

Bund, Länder und Kommunen haben festgelegt, dass das Regenwasser nicht gemeinsam mit dem Schmutzwasser beseitigt werden soll. Am besten bleibt das saubere Regenwasser auf dem Grundstück oder wird in ein Gewässer eingeleitet. Bereits im § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bund geregelt, dass Regen- und Schmutzwasser getrennt fortgeleitet werden sollen. Das Land NRW hat das in § 44 Landeswassergesetz für alle Grundstücke, die erstmalig bebaut, befestigt oder an den Kanal angeschlossen werden, verbindlich geregelt. Bei Grundstücken, die schon mal bebaut, befestigt oder schon seit langem an den Kanal angeschlossen sind, kann das Regenwasser aber genauso auf dem Grundstück beseitigt werden, wenn die örtlichen Bedingungen dies zulassen (§ 49 Abs. 4 LWG).

Dabei muss nicht immer das komplette Regenwasser auf dem Grundstück versickert oder in den Kanal eingeleitet werden. Ist die Qualität zu schlecht, dann genügt es, nur das „saubere“ Regenwasser bestimmter Flächen auf dem Grundstück zu beseitigen. Der Rest, nämlich das verschmutzte Regenwasser, muss wohl oder übel in den Kanal geleitet werden. Liegt das Grundstück in einer Wasserschutzzone, müssen zudem die Festlegungen in der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung beachtet werden.

Die StEB Köln haben diese gesetzlichen Vorgaben in der Abwassersatzung (PDF) umgesetzt.

Örtliche Situation

Bezüglich der örtlichen Situation sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Sind ausreichende Abstandsflächen der Versickerungsanlage zum Nachbarn (> 2m) und zu unterkellerten Gebäuden (> 6m) vorhanden?
  • Liegt das Grundstück im Bereich einer Altlastverdachtsfläche, in Deichnähe oder der Nähe einer Hochwasserschutzanlage?
  • Wie hoch ist der Grundwasserspiegel? Was weiß ich über die Beschaffenheit meines Bodens?
  • Liegt mein Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone? Nicht alle Versickerungsarten sind überall zulässig; die Möglichkeit zur Versickerung ist abhängig vom Verschmutzungsgrad des Regenwassers.

Für manche Versickerungsarten muss bei der Stadt Köln – Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz, Immissionsschutz, Wasser-und Abfallwirtschaft - eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Versickerungsanlagen dürfen keinen Überlauf in die öffentliche Kanalisation haben.

Gefährdung des Allgemeinwohls

Das Allgemeinwohl darf nicht gefährdet werden. Das heißt, dass durch die Versickerung weder auf dem eigenen Grundstück noch bei Dritten Schäden entstehen dürfen. Eine Gesundheits- und Lebensgefährdung (zum Beispiel durch nicht abgezäunte Versickerungsbecken) muss ausgeschlossen sein.

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Welche technischen Möglichkeiten gibt es?

Hier lernen Sie die wichtigsten Möglichkeiten kennen, mit denen Sie Regenwasser versickern können.

Flächenversickerung

Hier findet eine großflächige Versickerung des Regenwassers über belebte Bodenflächen (Mutterboden) statt. In den oberen 20 bis 30 cm kommt es so zu einem Schadstoffabbau. Diese Möglichkeit zeichnet sich durch eine gute Wartungsmöglichkeit und einen geringen Arbeitsaufwand aus. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist dafür nicht erforderlich.

Nachteilig ist der vergleichsweise hohe Flächenbedarf. Ohne hydrogeologischen Nachweis müssen 300 Prozent der befestigten angeschlossenen Fläche zur Verfügung stehen. Die Flächenversickerung sollte daher nur bei einer guten Versickerungsfähigkeit des Bodens hergestellt werden.

Muldenversickerung

Hier wird das Regenwasser zeitweise gespeichert und über die belebten Bodenzonen (in der Regel 30 cm stark) in den Untergrund versickert. Die Versickerungsrate kann hierbei geringer sein als der Niederschlagszufluss.

Tipp: Bemessen Sie die Mulde so, dass sie nur kurzzeitig (circa 12 Stunden) unter Einstau steht, denn sonst besteht die Gefahr der Verschlickung und Verdichtung. Große, lange Mulden sollten bei vorhandenem Geländegefälle durch Bodenschwellen unterbrochen sein.

Achtung: Für Grundstücke über 800 qm abflusswirksamer Fläche ist ein Überflutungsnachweis (PDF) gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Hierbei müssen Grundstücksflächen angegeben werden, auf denen eine unschädliche Überflutung erfolgen kann. Dafür kann auch eine entsprechend größer dimensionierte Versickerungsmulde genutzt werden.

Rigolenversickerung

Bei der Rigolenversickerung wird das Regenwasser oberflächig in einen künstlich errichteten Kieskörper geleitet. Diese Versickerungsart bietet sich bei schlecht wasserdurchlässigen Böden (Wasserstauer) an, damit die darunter liegenden, gut durchlässigen Bodenschichten (Wasserleiter) erreicht werden.

Der Vorteil der Rigolenversickerung ist die nahezu uneingeschränkte Nutzbarkeit des Grundstückes. Da die Versickerung hier nicht über belebte Bodenschichten erfolgt, ist die biologische Reinigungsleistung jedoch gering. Innerhalb von Wasserschutzzonen ist diese Art der Regenwasserversickerung deshalb nicht ohne zusätzliche Behandlung zulässig. Weitere Nachteile sind der große Betriebssaufwand, die vergleichsweise hohen Kosten sowie die begrenzten Wartungsmöglichkeiten. Sollte die Versickerungsfähigkeit der Anlage nachlassen, ist diese nur bedingt wiederherzustellen.

Tipp: Achten Sie bei der Erstellung von Rigolen darauf, dass das Regenwasser gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt wird. Der Kieskörper sollte an den Seitenbereichen und an der Oberseite mit einem Geotextil versehen werden. Dadurch können das Eindringen von Fremdkörpern sowie das Durchwurzeln verhindert werden.

Achtung: Bei der Rigolenversickerung muss das anfallende Regenwasser vor der Einleitung in die Anlage in einem Absetzbecken / Schlammfang (Bemessung nach DIN 1999, mind. 1m³) oder in einem Filter vorgereinigt werden.

Mulden-Rigolenversickerung

Diese Möglichkeit vereint die Eigenschaften der klassischen Mulden- bzw. Rigolenversickerung

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Wie gehe ich konkret vor?

Kontaktaufnahme mit den StEB Köln

Bitte klären Sie die Fragen zur Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück vor Beginn der Baumaßnahme immer mit den StEB Köln. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie eine Investition tätigen.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0221 221-26868. Oder senden Sie uns eine E-Mail an folgende Mailadressen:

Antragstellung

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei den StEB Köln. Folgende Informationen und Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt sein:

  • Angaben zum Grundstück (postalische Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück, Stadtteil)
  • Angaben zum Grundstückseigentümer bzw. zur -eigentümerin (postalische Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Vollmacht, wenn der Antrag nicht vom Grundstückseigentümer bzw. von der -eigentümerin selbst gestellt wird
  • Lageplan mit Kennzeichnung (zum Beispiel farblich oder mit Schraffur) der Flächen, von denen das Niederschlagswasser örtlich beseitigt / versickert werden soll und eine Darstellung der Versickerungsanlage. Wenn ein Teil des Regenwassers in die Kanalisation eingeleitet werden soll, sind auch diese Flächen zu markieren. Für alle Flächen ist die Angabe der dazu gehörenden Quadratmeter erforderlich.
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Nachweis der allgemeinwohl- und umweltverträglichen Regenwasserversickerung nach geltendem Umweltrecht.

Wasserrechtliche Erlaubnis

Wenn Sie das Regenwasser in den Untergrund oder in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 221-24609 oder 0221 221-24615
E-Mail: umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de

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