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Provisorische Einleitung

Provisorische Einleitungen können bei Veranstaltungen, Dreharbeiten oder im Zusammenhang mit Baustellen notwendig werden. Sie sind gebührenpflichtig und erfordern eine Einleitungsgenehmigung.

Was ist eine provisorische Einleitung?

Sie benötigen Frischwasser, weil sie z.B. eine Veranstaltung oder Dreharbeiten durchführen wollen oder eine Baustelle auf dem Gebiet der Stadt Köln unterhalten? Dann können Sie ein Standrohr bei der RheinEnergie AG Köln anmieten.

Das dadurch anfallende Schmutz- bzw. Brauchwasser muss mit einem sogenannten provisorischen Kanalanschluss oberirdisch über einen Sinkkasten (Gully) in die Kanalisation eingeleitet werden.
Dafür ist eine Einleitungsgenehmigung (auch Einleitgenehmigung genannt) notwendig, denn eine Einleitung ist nicht überall und an jedem Ort möglich. Einerseits könnten Arbeiten am Kanal erfolgen, die das Einleiten unmöglich machen, oder es ist kein Kanal vorhanden, der geeignet ist. Handelt es sich z.B. um einen reinen Regenwasserkanal, darf dort bspw. kein anderes Wasser eingeleitet werden. Am Kanaldeckel ist das leider nicht erkennbar.

Die Höhe der Gebühren für die Einleitung ist in der Gebührensatzung der StEB Köln genau festgelegt. Sie richtet sich nach der Art des eingeleiteten Wassers und dessen Menge.

Auch bei der Nutzung einer sogenannten Abwasserlogistik besteht bei anfallenden Abwässern auf dem Gebiet der Stadt eine Abwasserbeseitigungspflicht über die StEB Köln

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Wie beantrage ich eine provisorische Einleitungsgenehmigung?

Wenn Sie eine provisorische Einleitgenehmigung beantragen wollen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Teilen Sie uns innerhalb von vier Wochen, nachdem die Maßnahme beendet ist, anhand der Rechnung der Rheinenergie mit, welche Menge tatsächlich eingeleitet wurde.
  • Wenn die Maßnahmen über den Jahreswechsel hinaus andauern, teilen Sie uns bitte die Zählerstände vom 31. Dezember des abgelaufenen Jahres bis spätestens zum 15. Januar des Folgejahres mit. Ein Foto des Zählerstandes auf dem Standrohr-Wasserzähler ist ausreichend.
  • Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag, Fotos oder andere Unterlagen per E-Mail an kanalanschluss@steb-koeln.de .

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Zur Kundenzufriedenheitsumfrage

Haben Sie Fragen zur provisorischen Einleitungsgenehmigung?

Tel.-Nr. 0221 221-23144

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