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Provisorische Einleitung

Provisorische Einleitungen können bei Veranstaltungen, Dreharbeiten oder im Zusammenhang mit Baustellen notwendig werden. Sie sind gebührenpflichtig und erfordern eine Einleitungsgenehmigung.

Was ist eine provisorische Einleitung?

Sie benötigen Frischwasser, weil sie z.B. eine Veranstaltung oder Dreharbeiten durchführen wollen oder eine Baustelle auf dem Gebiet der Stadt Köln unterhalten? Dann können Sie ein Standrohr bei der RheinEnergie AG Köln anmieten.

Das dadurch anfallende Schmutz- bzw. Brauchwasser muss mit einem sogenannten provisorischen Kanalanschluss oberirdisch über einen Sinkkasten (Gully) in die Kanalisation eingeleitet werden.
Dafür ist eine Einleitungsgenehmigung (auch Einleitgenehmigung genannt) notwendig, denn eine Einleitung ist nicht überall und an jedem Ort möglich. Einerseits könnten Arbeiten am Kanal erfolgen, die das Einleiten unmöglich machen, oder es ist kein Kanal vorhanden, der geeignet ist. Handelt es sich z.B. um einen reinen Regenwasserkanal, darf dort bspw. kein anderes Wasser eingeleitet werden. Am Kanaldeckel ist das leider nicht erkennbar.

Die Höhe der Gebühren für die Einleitung ist in der Gebührensatzung der StEB Köln genau festgelegt. Sie richtet sich nach der Art des eingeleiteten Wassers und dessen Menge.

Auch bei der Nutzung einer sogenannten Abwasserlogistik besteht bei anfallenden Abwässern auf dem Gebiet der Stadt eine Abwasserbeseitigungspflicht über die StEB Köln

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Wie beantrage ich eine provisorische Einleitungsgenehmigung?

Wenn Sie eine provisorische Einleitgenehmigung beantragen wollen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Ihren Antrag benötigen wir mindestens 7 Tage vor dem geplanten Einleitungsbeginn.
  • Einleitungsgenehmigungen können immer nur für das laufende Kalenderjahr beantragt werden.
  • Nachträglich können wir in ihrer Genehmigung und ihrem Gebührenbescheid keine Ergänzungen an Rechnungsversandmailadressen, Bestellnummern, Kostenstellen, Referenzcodes, etc. vornehmen.
  • Gebührenbescheide sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen, da diese umsatzsteuerfrei sind.
  • Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und den notwendigen Lageplan per E-Mail an: kanalanschluss@steb-koeln.de .

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Zur Kundenzufriedenheitsumfrage

Haben Sie Fragen zur provisorischen Einleitungsgenehmigung?

Tel.-Nr. 0221 221-23144

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