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Kölns Bäche unterstützen

Der Schutz unserer Bäche ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Auch Sie können etwas tun. Denn Gewässerschutz beginnt vor der eigenen Haustür.

Was kann ich selber tun?

Zu jedem intakten Bach zählt ein naturnaher Gewässerrandstreifen. Dies ist der Bereich am Ufer eines Bachs, der frei von menschlicher Nutzung bleiben soll. In bebauten Gebieten wird die Breite des Gewässerrandstreifens durch die zuständige Behörde, in Köln durch das Umwelt und Verbraucherschutzamt festgesetzt.
Abseits dieser rechtlichen Regelungen kann jeder Grundstückseigentümer auch aktiv mithelfen. Eine Möglichkeit ist etwa, am Bach im eigenen Garten standortgerechte Gehölze anzupflanzen.

Als Ökosystem auf engstem Raum reagiert der Bach besonders empfindlich auf Störungen von außen. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen im Überblick:

  • Entsorgen Sie keinen Grünabfall im oder am Bach
  • Lassen Sie den Gewässerrandstreifen unbebaut
  • Lassen Sie Regenwassereinleitungen genehmigen
  • Entnehmen Sie kein Bachwasser ohne Genehmigung
  • Entsorgen Sie keinen Müll im oder am Bach
  • Bepflanzen Sie den Uferstreifen nur standortgerecht mit einheimischen Pflanzen

Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten und konkrete Tipps zur Umsetzung finden Sie in folgender Broschüre:

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Was ist besonders in den Sommermonaten zu beachten?

Die Kölner Bäche leiden derzeit unter einer lang anhaltenden Trockenheit, bedingt durch die geringen Niederschläge in den Sommermonaten der vergangene Jahre und im Frühjahr dieses Jahres. Die meisten Bäche im Stadtgebiet führen bereits wenig oder gar kein Wasser mehr und drohen trockenzufallen. Aktuell sind rechtsrheinisch Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken. Lokale und kurzfristige Niederschläge können diese Situation nicht nachhaltig entspannen.

Deshalb hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln als Untere Wasserbehörde erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Wasserentnahme aus den Bächen im Kölner Stadtgebiet verboten ist. Das Verbot gilt seit dem 26. Juni zunächst bis zum 31. Oktober 2023 und betrifft alle 24 offenen Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet.

Helfen Sie mit, die Kölner Gewässer zu schützen!
Bitte entnehmen Sie kein Wasser aus den Bächen, denn durch die mehrfache und unbegrenzte Wasserentnahme werden die Gewässer nachhaltig geschädigt. Durch die niedrigen Wasserstände sinkt der Sauerstoffgehalt und die Wassertemperatur steigt. Dies kann zu massiven Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und des Wasserhaushalts sowie zu einer dauerhaften und weitreichenden Schädigung der Lebensräume von Wassertieren und -pflanzen führen.

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