Zu jedem intakten Bach zählt ein naturnaher Gewässerrandstreifen. Dies ist der Bereich am Ufer eines Bachs, der frei von menschlicher Nutzung bleiben soll. In bebauten Gebieten wird die Breite des Gewässerrandstreifens durch die zuständige Behörde, in Köln durch das Umwelt und Verbraucherschutzamt festgesetzt.
Abseits dieser rechtlichen Regelungen kann jeder Grundstückseigentümer auch aktiv mithelfen. Eine Möglichkeit ist etwa, am Bach im eigenen Garten standortgerechte Gehölze anzupflanzen.
Als Ökosystem auf engstem Raum reagiert der Bach besonders empfindlich auf Störungen von außen. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen im Überblick:
Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten und konkrete Tipps zur Umsetzung finden Sie in folgender Broschüre:
Größe: 1,69 MB | Format: PDF
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