Informationswert 1

Windenergieanlage auf dem Großklärwerk

Die StEB Köln wollen bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien; daher planen die StEB Köln den Bau einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Gelände des Großklärwerks in Köln-Stammheim.

Aktuelles

Hier finden Sie die Präsentation zur Informationsveranstaltung in Köln-Stammheim am 24. April 2024.

Hier finden Sie die Macharkeitsstudie vom 1. August 2024.

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Sie sind alphabetisch nach Schlagworten geordnet und werden fortlaufend aktualisiert.

Bürgerenergiegesetz: Ist eine Beteiligungsvereinbarung für Anwohner*innen geplant?

Die mögliche WEA ist als Nebenanlage des Großklärwerks geplant und wird zu dessen Eigenenergieversorgung errichtet. Solche Anlagen wurden bewusst vom Anwendungsbereich des Bürgerenergiegesetzes ausgenommen (§ 2 Abs. 2 und 3 BürgEnG), da die Einbeziehung u.a. dem Zweck der Nebenanlage, nämlich hier der Versorgung des Betriebs, entgegenlaufen würde. Eine Beteiligungsvereinbarung für Anwohner*innen ist dementsprechend nicht vorgesehen. Die StEB Köln stehen dem Thema der Bürgerbeteiligung generell aufgeschlossen gegenüber und behalten die rechtlichen Rahmenbedingungen fortlaufend im Blick.

Eisabwurf: Wie wird verhindert, dass es zu Eisabwurf durch die Rotorblätter kommt?

Um eine Gefährdung der Umgebung durch Eisabwurf auszuschließen, wird ein modernes Eiserkennungs- und Abschaltsystem installiert. Diese Systeme sorgen dafür, dass die Anlage bei Eisansatz automatisch abgeschaltet wird.

Die Gefahr durch Eisabwurf und erforderliche Vermeidungsmaßnahmen werden Gegenstand der Genehmigungsplanung sein.

Energieproduktion: Wie viel Energie soll mit der Windenergieanlage produziert werden?

Die Machbarkeitsstudie prognostiziert, dass die geplante Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 4 MW 5,75 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren kann – das entspricht 1.600 Drei-Personen-Haushalten. Dabei wurden sämtliche voraussichtlich notwendigen Abschaltungen, aufgrund von Schattenwurf, Lärmemissionen, Schutz der Fledermäuse usw. bereits berücksichtigt. Damit können die StEB Köln circa 20 Prozent des Stromverbrauchs des gesamten GKW decken und so ein Drittel der CO2-Emissionen einsparen, die erforderlich sind, um im Jahr 2030 klimaneutral zu arbeiten.

Erneuerbare Energien: Welche erneuerbaren Energien nutzen die StEB Köln bereits?

Die StEB Köln nutzen auf dem Gelände der Großklärwerks sowie auf den anderen auf den anderen Klärwerken in Köln alle Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien. So wird das im Abwasserprozess anfallende Faulgas in Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Außerdem werden an den Standorten der StEB Köln auf allen potentiellen Dach- und Freiflächen Photovoltaikanlagen errichtet. Nur mit der konsequenten Nutzung aller erneuerbaren Energien lässt sich das anspruchsvolle Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Aktuell werden etwa 70% des Gesamtstromverbrauchs aller Kläranlagen durch erneuerbare Energien gedeckt. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie KARL stellt höhere Anforderungen an die Reinigungsleistung, was zu einer Erhöhung des Gesamtstromverbrauchs der Kläranlagen führen wird. Wir erwarten eine signifikante Steigerung des Gesamtstromverbrauchs bis 2030, wobei die Stromerzeugung aus Faulgas voraussichtlich etwa 60% betragen wird, gefolgt von 17% aus Photovoltaik (PV) und 23% aus Windenergie. Ziel ist es, den gesamten Stromverbrauch bis 2030 vollständig durch diese drei erneuerbaren Energiequellen zu decken.

Fledermäuse: Warum wurden bei der Machbarkeitsstudie die Fledermäuse nicht berücksichtigt?

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgt in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde durch ein sogenanntes „Gondelmonitoring“. Das bedeutet, dass mit Inbetriebnahme der WEA eine Horchbox an der Gondel angebracht wird. Diese erfasst die Flugbewegungen und Rufe der Fledermäuse über einen Zeitraum von zwei Jahren. Aus den Ergebnissen werden dann die notwendigen Abschaltzeiträume – die Zeiten, in denen die Aktivität der Fledermäuse am höchsten ist und die WEA zur Gefahr für sie werden könnte – ermittelt. In den ersten zwei Untersuchungsjahren wird die WEA in den Zeiten, in denen die größte Aktivität zu erwarten ist, vorsorglich abgeschaltet. Der Schutz der Fledermäuse ist demnach ab dem ersten Tag der Inbetriebnahme der WEA gewährleistet.

Genehmigung: Wie wird die Genehmigung für den Bau der Windenergieanlage erteilt?

Bei einer möglichen WEA auf dem GKW handelt es sich um eine sogenannte untergeordnete Nebenanlage, die als Bestandteil des GKW gilt und im Wesentlichen der Stromversorgung des GKW dient. Daher erfolgt die Zulassung voraussichtlich im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.

Hintergründe: Warum planen die StEB Köln eine Windenergieanlage?

Die Klimakrise ist in den letzten Jahren auch in Köln mit ausgedehnten Hitze- und Trockenperioden oder häufigeren Starkregenereignissen immer deutlicher spürbar. Umso dringlicher ist die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. In seiner Sitzung vom 24.06.2021 hat der der Rat der Stadt Köln das Ziel der gesamtstädtischen Treibhausgasneutralität bis 2035 beschlossen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, (StEB Köln) als städtische Beteiligung haben sich das klare Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Die Windenergieanlage ist ein wesentlicher Baustein im Gesamtenergiekonzept der StEB Köln und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Köln, denn mit ihr können die StEB Köln fossile Energiequellen ersetzen.

Informationsveranstaltungen: Wann haben die StEB Köln die Anwohner*innen über das Projekt informiert?

Die StEB Köln haben die Anwohner*innen im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltungen am 11. Dezember 2023 und am 24. April 2024 über das Projekt informiert.

Lärmbelastung: Welche Ergebnisse hat die Machbarkeitsstudie zur Lärmbelastung durch die Windenergieanlage und andere, bereits vorhandene Schallquellen ergeben?

Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführte Schallimmissionsprognose führt bei den untersuchten Anlagentypen zu keiner Überschreitung der in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) definierten Richtwerten im Einwirkbereich. Die TA Lärm ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Eine Berücksichtigung der Vorbelastung durch den Betrieb des Großklärwerkes wurde im Zuge der Machbarkeitsstudie noch nicht durchgeführt. Im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens nach BImSchG ist die Einhaltung der Schallimmissionsrichtwerte gemäß TA Lärm unter Berücksichtigung sämtlicher vorhandener bzw. bereits genehmigter und ermittelter Schallquellen durch ein entsprechendes Gutachten zu bewerten und nachzuweisen. Dementsprechend werden die StEB Köln eine solche Betrachtung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die WEA erstellen lassen.

Machbarkeitsstudie: Was waren Gegenstand und Ergebnis der Untersuchung?

In der Machbarkeitsstudie wurden die Voraussetzungen für den Bau einer Windenergieanlage auf dem Gelände des GKW-Stammheim geprüft. Dabei wurden die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten (Schall und Schattenwurf), der Mindestabstand zur Wohnbebauung, Verkehrsflächen und Naturschutzgebieten, die Belange der Luftfahrt, die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens untersucht. Es wurde außerdem der Energieertrag der Windenergieanlage sowie ihr Einfluss auf die Klimabilanz der StEB Köln und der Stadt Köln ermittelt und eine avifaunistische Kartierung (Erfassung von Vogelarten im Umfeld der WEA) erstellt.

Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass eine Windenergieanlage auf dem Gelände des GKW-Stammheim umsetzbar ist. Details zu den konkreten Ergebnissen entnehmen Sie bitte der Machbarkeitsstudie .

Öffentlichkeitsbeteiligung: Wie ist die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geplant?

Bei dem Genehmigungsverfahren handelt es sich voraussichtlich um ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Den StEB Köln ist ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft des GKW in Köln-Stammheim und Köln-Flittard sehr wichtig. Daher ist eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit auf freiwilliger Basis zum Fortgang des Projekts geplant, um die Bürger*innen einzubinden und einen entsprechenden Dialog zu ermöglichen.

Planungsstand: Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie bestätigt die grundsätzliche Eignung des Standortes für eine Windenergieanlage.
Dementsprechend haben die StEB Köln die Erstellung der notwendigen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beauftragt. Im Rahmen des Verfahrens werden alle, für die Genehmigung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Voraussetzungen geprüft. Hierzu gehören u.a. neben dem eigentlichen Immissionsschutz (Schall, Schatten), die Belange des Natur- und Artenschutzes, der Luftfahrt und die erforderlichen Bauvorlagen. Derzeit gehen die StEB Köln davon aus, dass sie voraussichtlich Mitte 2025 die Genehmigung für die Errichtung der Windenergieanlage bei der Bezirksregierung beantragen können.

Schattenwurf: Welche Ergebnisse gibt es zum Schattenwurf durch die Rotorblätter?

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden auch die Auswirkungen des Schattenwurfs auf die umliegenden Wohngebiete untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximale Schattenwurfdauer ohne Abschaltmaßnahmen in geringem Maße überschritten wird. Daher wir ein Schattenabschaltmodul installiert, um den Schattenwurf auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Die Machbarkeitsstudie geht von einer erforderlichen Abschaltung von bis zu 34 Stunden pro Jahr aus.

Standort: Wo auf der Kläranlage soll die Windenergieanlage errichtet werden?

Der Standort des Windrades ist auf dem südwestlichen Teil der Anlage zwischen der Schwachlastbelebung und der Nachklärung – mit maximalem Abstand zur Wohnbebauung – geplant.

Standsicherheit: Wie wird die Gefahr von Rotorbruch und Umknicken der Anlage minimiert?

Die geplante Windenergieanlage wird nach den höchsten technischen Standards errichtet Die Anlage wird so ausgelegt, dass sie auch bei extremen Wetterbedingungen standsicher ist. Wir gehen davon aus, dass den StEB Köln in der Genehmigung eine wiederkehrende Prüfung durch unabhängige Sachverständige auferlegt wird. Dieser werden wir selbstverständlich nachkommen. Ein Wartungsvertrag für die WEA wird mit ausgeschrieben.

Die Statik des Windrades und die Sicherstellung der Standsicherheit des Dammes werden Gegenstand der Genehmigungsplanung.

Statik: Gibt es durch die Windenergieanlage Erschütterungen des Deiches und ist der Hochwasserschutz weiterhin gewährleistet?

Der Hochwasserschutz hat für die StEB Köln höchste Priorität, sowohl als verantwortlicher Akteur für den Hochwasserschutz in Köln als auch im Eigeninteresse als Betreiber des Großklärwerks in Stammheim. Daher wird die Statik der Anlage vom Hersteller genau geprüft und im Rahmen des Genehmigungsantrages detailliert dargestellt. Durch diese Untersuchungen wird abschließend sichergestellt, dass durch den Betrieb der Windenergieanlage keine relevanten Erschütterungen auf den Deich einwirken und der Hochwasserschutz in vollem Umfang gewährleistet ist.

Die Statik des Windrades und die Sicherstellung der Standsicherheit des Deiches werden Gegenstand der Genehmigungsplanung.

Vögel: Stellt die Windenergieanlage eine Gefahr für Vögel dar?

Die Windenergieanlage hat keine negativen Auswirkungen auf die im Umfeld der Anlage nachgewiesenen (Vogel-)Arten. Dies wurde im Rahmen der avifaunistischen Kartierung umfassend untersucht, die berücksichtigten Vogelarten sind in der Machbarkeitsstudie aufgeführt.

Zudem haben die StEB Köln, die Biologische Station Leverkusen – Köln e.V., den NABU Köln, die BUND Kreisgruppe Köln, die AG Wanderfalkenschutz, die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln und die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. für eine neutrale Bewertung der Gefährdungslage eingebunden. Diese wurden gebeten, ihre Informationen und Daten zu Artvorkommen zu übermitteln, um sämtliche Risiken für Vögel abschätzen zu können. Das Ergebnis auch hier: Eine Gefährdung durch die WEA kann weitestmöglich ausgeschlossen werden.

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