Informationswert 1

Windenergieanlage auf dem Großklärwerk

Die StEB Köln wollen bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien; daher planen die StEB Köln den Bau einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Gelände des Großklärwerks in Köln-Stammheim.

Aktuelles

Hier finden Sie die Präsentation zur Informationsveranstaltung in Köln-Stammheim am 24. April 2024.

Hier finden Sie die Macharkeitsstudie vom 1. August 2024.

Nach oben

Fragen und Antworten

Allgemeines zum Projekt

Warum planen die StEB Köln eine Windenergieanlage (WEA)?

Die Klimakrise ist in den letzten Jahren auch in Köln mit ausgedehnten Hitze- und Trockenperioden oder häufigeren Starkregenereignissen immer deutlicher spürbar. Umso dringlicher ist die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. In seiner Sitzung vom 24.06.2021 hat der der Rat der Stadt Köln das Ziel der gesamtstädtischen Treibhausgasneutralität bis 2035 beschlossen. Die StEB Köln als städtische Beteiligung haben sich das klare Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Die Windenergieanlage ist ein wesentlicher Baustein im Gesamtenergiekonzept der StEB Köln und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Köln, denn mit ihr können die StEB Köln fossile Energiequellen ersetzen. Sie wird voraussichtlich 5,75 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren – das entspricht dem Verbrauch von 1.600 Drei-Personen-Haushalten. Damit können sie circa 20 Prozent des Stromverbrauchs des gesamten GKW decken und so ein Drittel der CO2-Emissionen einsparen, die erforderlich sind, um im Jahr 2030 klimaneutral zu arbeiten.

An welchem Standort auf der Kläranlage soll die WEA errichtet werden?

Der Standort des Windrades ist auf dem südwestlichen Teil der Anlage zwischen der Schwachlastbelebung und der Nachklärung – mit maximalem Abstand zur Wohnbebauung – geplant.

Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie bestätigt die grundsätzliche Eignung des Standortes für eine Windenergieanlage.

Dementsprechend haben die StEB Köln die Erstellung der notwendigen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beauftragt. Im Rahmen des Verfahrens werden alle für die Genehmigung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Voraussetzungen geprüft. Hierzu gehören u.a. neben dem eigentlichen Immissionsschutz (Schall, Schatten) die Belange des Natur- und Artenschutzes, der Luftfahrt und die erforderlichen Bauvorlagen. Derzeit gehen die StEB Köln davon aus, dass sie voraussichtlich Mitte 2025 die Genehmigung für die Errichtung der Windenergieanlage bei der Bezirksregierung beantragen können (Stand: 02.09.2024).

Machbarkeitsstudie und Genehmigung

Was war Gegenstand der Machbarkeitsstudie?

In der Machbarkeitsstudie wurden die Voraussetzungen für den Bau einer Windenergieanlage auf dem Gelände des GKW-Stammheim geprüft. Dabei wurden die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten (Schall und Schattenwurf), der Mindestabstand zur Wohnbebauung, Verkehrsflächen und Naturschutzgebieten, die Belange der Luftfahrt, die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens untersucht. Es wurde außerdem der Energieertrag der Windenergieanlage sowie ihr Einfluss auf die Klimabilanz der StEB Köln und der Stadt Köln ermittelt und eine avifaunistische Kartierung (Erfassung von Vogelarten im Umfeld der WEA) erstellt.

Welche Erkenntnisse hat die Machbarkeitsstudie geliefert?

Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass eine Windenergieanlage auf dem Gelände des GKW-Stammheim umsetzbar ist. Der Immissionsschutz wird eingehalten: Der Mindestabstand zur Wohnbebauung und die Geräuschentwicklung liegen unter den zulässigen Maximalwerten. Bezüglich des Schattenwurfs muss ein Schattenabschaltmodul integriert werden, so dass die gesetzlich vorgeschriebene Beschattungsdauer nicht überschritten wird. Die Machbarkeitsstudie geht hier von einer erforderlichen Abschaltung von rund 34 Stunden pro Jahr aus.

Die Studie zeigt außerdem, dass 95 Prozent der erzeugten Energie direkt im Großklärwerk verwendet und damit ungefähr ein Fünftel des Energieverbrauchs des GKW gedeckt werden kann.

Bei der avifaunistischen Kartierung wurde festgestellt, dass weder ein Horst noch ein regelmäßiger Aufenthalt kollisionsgefährdeter Vogelarten im Bereich der geplanten Windenergieanlage nachgewiesen werden können. Eine Gefährdung von Vogelarten durch die Windenergieanlage kann demnach weitestgehend ausgeschlossen werden.

Welche Vogelarten wurden untersucht?

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden planungsrelevante Brutvogelarten und kollisionsgefährdete Arten gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Leitfadens "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) untersucht. Hierzu gehörten u.a. Star und Teichrohrsänger (Brutverdacht), verschiedene Möwenarten, Kormoran, Graureiher, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke, Schleiereule, Waldkauz, Bluthänfling, Kuckuck (Nahrungsgäste) und als Durchzügler der Weißstorch. Auf Wunsch der höheren Naturschutzbehörde haben die StEB Köln noch zusätzlich den Rastvogel Kiebitz als Vertreter der Durchzügler kartiert.

Stellt die WEA nicht eine Gefahr für Vögel und Fledermäuse dar?

Die Windenergieanlage hat keine negativen Auswirkungen auf die im Umfeld der Anlage nachgewiesenen (Vogel-)Arten. Dies wurde im Rahmen der avifaunistischen Kartierung umfassend untersucht. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass es im weiteren Radius der Windenergieanlage keine kollisionsgefährdete Art gibt bzw. es keine Art gibt, die durch die WEA nachweislich gestört wird.

Zudem haben die StEB Köln die Biologische Station Leverkusen – Köln e.V., den NABU Köln, die BUND Kreisgruppe Köln, die AG Wanderfalkenschutz, die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln und die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. für eine neutrale Bewertung der Gefährdungslage eingebunden. Diese wurden gebeten, ihre Informationen und Daten zu Artvorkommen zu übermitteln, um sämtliche Risiken für Vögel abschätzen zu können. Das Ergebnis auch hier: Eine Gefährdung durch die WEA kann weitestmöglich ausgeschlossen werden.

Warum wurden bei der Machbarkeitsstudie die Fledermäuse nicht berücksichtigt?

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgt in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde durch ein sogenanntes „Gondelmonitoring“. Das bedeutet, dass mit Inbetriebnahme der WEA eine Horchbox an der Gondel angebracht wird. Diese erfasst die Flugbewegungen und Rufe der Fledermäuse über einen Zeitraum von zwei Jahren. Aus den Ergebnissen werden dann die notwendigen Abschaltzeiträume – die Zeiten, in denen die Aktivität der Fledermäuse am höchsten ist und die WEA zur Gefahr für sie werden könnte – ermittelt. In den ersten zwei Untersuchungsjahren wird die WEA in den Zeiten, in denen die größte Aktivität zu erwarten ist, vorsorglich abgeschaltet. Der Schutz der Fledermäuse ist also ab Tag eins der Inbetriebnahme der WEA gewährleistet.

Wie wird die Genehmigung für den Bau der WEA erteilt?

Bei einer möglichen WEA auf dem GKW handelt es sich um eine sogenannte untergeordnete Nebenanlage, die als Bestandteil des GKW gilt und im Wesentlichen der Stromversorgung des GKW dient. Daher erfolgt die Zulassung voraussichtlich im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.

Wirtschaftliche und technische Aspekte

Wie viel Energie soll mit der WEA produziert werden?

Die Machbarkeitsstudie prognostiziert, dass die geplante Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 4 MW 5,75 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren kann. Dabei wurden sämtliche voraussichtlich notwendigen Abschaltungen aufgrund von Schattenwurf, Lärmemissionen, Schutz der Fledermäuse usw. bereits berücksichtigt.

Lohnt sich eine einzelne Windenergieanlage?

Ja, die Windenergieanlage auf dem GKW-Stammheim wird voraussichtlich 5,75 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren – das entspricht 1.600 Drei-Personen-Haushalten. Damit können die StEB Köln circa 20 Prozent des Stromverbrauchs des gesamten GKW decken und so ein Drittel der CO2-Emissionen einsparen, die erforderlich sind, um im Jahr 2030 klimaneutral zu arbeiten.

Anwohnerbeteiligung und Kommunikation

Wann wurden die Anwohner*innen über das Projekt informiert?

Die StEB Köln haben die Anwohner*innen im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltungen am 11. Dezember 2023 und am 24. April 2024 über das Projekt informiert.

Wie ist die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geplant?

Bei dem Genehmigungsverfahren handelt es sich voraussichtlich um ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Den StEB Köln ist ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft des GKW in Köln-Stammheim und Köln-Flittard sehr wichtig. Daher ist eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit auf freiwilliger Basis zum Fortgang des Projekts geplant, um die Bürger einzubinden und einen entsprechenden Dialog zu ermöglichen.

Ist eine Beteiligungsvereinbarung für Anwohner*innen geplant (siehe Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen, BürgEnG)?

Die mögliche WEA ist als Nebenanlage des Großklärwerks geplant und wird zu dessen Eigenenergieversorgung errichtet. Solche Anlagen wurden bewusst vom Anwendungsbereich des Bürgerenergiegesetzes ausgenommen (§ 2 Abs. 2 und 3 BürgEnG), da die Einbeziehung u.a. dem Zweck der Nebenanlage, nämlich hier der Versorgung des Betriebs, entgegenlaufen würde. Eine Beteiligungsvereinbarung für Anwohner*innen ist dementsprechend nicht vorgesehen. Die StEB Köln stehen dem Thema der Bürgerbeteiligung generell aufgeschlossen gegenüber und behalten die rechtlichen Rahmenbedingungen fortlaufend im Blick.

Nach oben

Kontakt

Service-Telefon

Tel.-Nr. 0221 221-26868

E-Mail Nachricht schreiben

Folgen Sie uns