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Abwassergebühren

Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erheben wir Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgaberechts. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute: Denn die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt

Wie hoch sind die Gebühren?

Nach mehreren Jahren ohne Anpassung haben die StEB Köln die Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser moderat angehoben: Ab 2024 betragen die Gebührensätze für 1 m³ Schmutzwasser 1,58 € (2023: 1,54 €) und für 1 m² Fläche, von der Niederschlagswasser in den Kanal gelangen kann, 1,28 € (2023: 1,27 €). Pro Tag zahlt ab 2024 jede*r Einwohnende von Köln 33 Cent (das sind 0,6 Cent mehr als zuvor).

Weitere Details finden Sie hier in der Pressemeldung .

Die Abwassergebührensatzung für das Jahr 2024 finden Sie hier:

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Was sind die Berechnungsgrundlagen der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren?

Schmutzwassergebühren

Die Grundlage für die Schmutzwassergebühren ist die Frischwassermenge, die den StEB Köln von der RheinEnergie als dem Grundstück geliefert und abgerechnet mitgeteilt wird. Als Abrechnungszeitraum wurde in der Abwassergebührensatzung der Zeitraum von September des Vorvorjahres bis August des Vorjahres festgelegt. Außerdem werden noch möglicherweise geförderte Mengen aus „Brunnenanlagen“ und Schmutzwasser aus Regenwassernutzungsanlagen hinzugerechnet.

Wenn Sie nun feststellen, dass Sie nicht das ganze Wasser in den Kanal geleitet haben, dann können Sie den StEB Köln das mitteilen. Ob und wie viel von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden kann, richtet sich immer nach dem einzelnen Fall, denn jedes Grundstück ist anders. Es gibt aber sehr viele unterschiedliche Gründe, warum Absetzungen von der Schmutzwassergebühr möglich sind, z.B. weil Sie eine Bäckerei betreiben, Bier brauen oder eine Wäscherei besitzen.

Wenn Sie bspw. Ihren Garten mit Frischwasser bewässern, ist eine Reduzierung der Schmutzwassergebühren möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier .

Für Anfragen und Mitteilungen steht Ihnen unser Postfach abwassergebuehren@steb-koeln.de zur Verfügung.

Niederschlagswassergebühren

Zur Berechnung der Gebühren für Niederschlagswasser werden die Flächen berücksichtigt, von denen das Niederschlagswasser in den Kanal fließen kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies unterirdisch erfolgt oder durch Abfluss z.B. von einer Garagenauffahrt über die Straße in den Gully. Einleitung bleibt Einleitung. Absetzungen wie beim Schmutzwasser können bei Niederschlagswasser nicht berücksichtigt werden. Denn es kommt ja nicht auf die Menge in Kubikmetern an, sondern auf die Größe der Flächen, von denen Niederschlagswasser abfließen kann - also die Quadratmeter.

Bei Dachbegrünungen kann auf Antrag die Niederschlagswassergebühr je nach Abflussbeiwert für die jeweilige Fläche gemindert werden. Der Abflussbeiwert ist insbesondere durch die Bestätigung des Gründachherstellers nachzuweisen. Falls Sie Fragen zum Umgang mit Gründächern haben, setzen Sie sich bitte mit uns unter abwassergebuehren@steb-koeln.de in Verbindung.

Bitte bedenken Sie, dass jede Veränderung an den Flächen mitgeteilt werden muss. Wenn Sie also Veränderungen der Flächen planen oder durchgeführt haben und jetzt feststellen, dass die Angaben im Gebührenbescheid nicht stimmen, können Sie uns Ihre Feststellungen formlos schriftlich mitteilen. Dazu steht Ihnen ebenfalls das Postfach abwassergebuehren@steb-koeln.de zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auch unter Merkblatt Regenwasserbeseitigung (PDF, 39,41 KB) .

Selbsterklärung zur versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Grundstücksfläche

Die StEB Köln senden Ihnen das Formular "Selbsterklärung" zu.

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Abwassergebührensatzungen der Jahre 2017 bis 2023

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