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Durchführung der Funktionsprüfung

Bei Ihrem Grundstück ist eine Funktionsprüfung erforderlich? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie einen kompetenten Fachbetrieb finden und erläutern Ihnen, was bei der Durchführung und Dokumentation zu beachten ist.

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Wie finde ich gültig anerkannte Sachkundige für die Funktionsprüfung?

Die Funktionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt und bescheinigt werden. Eine Liste aller Sachkundigen in NRW finden Sie im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): Sachkundige für Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Die StEB Köln warnen die Grundstückseigentümer*innen davor, auf Haustürgeschäfte zur Funktionsprüfung und/oder Sanierung einzugehen. Im Namen der StEB Köln gehen weder Mitarbeitende noch beauftragte Firmen von Tür zu Tür, um derartige Leistungen anzubieten.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne über die kostenlose Telefonnummer:

Kostenfreie Telefonnummer

Tel.-Nr. (0800) 664 8573
(Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr)

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Welche Dokumente muss ich bei den StEB Köln einreichen?

Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist in einem Formular Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands– und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte (PDF) zu dokumentieren.

Dieser Bescheinigung fügen Sie bitte bei:

• ein Bestandsplan / eine Lageskizze über die Leitungsführung,

• Haltungs-/Schachtberichte,

• eine Bilddokumentation festgestellter Schäden oder

• bei Prüfung mit Luft oder Wasser: die Druckprotokolle.

Achten Sie bitte darauf, dass die Dokumentation datiert und die Prüfungsbescheinigung von der*dem Sachkundigen unterschrieben ist. Reichen Sie uns dann bitte eine Kopie der Dokumentation ein, gerne auch per E-Mail.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR MK Funktionsprüfung

Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln

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Wohin kann ich mich bei Problemen in der Abwicklung der Funktionsprüfung wenden?

Sollten Sie Probleme mit einer sachkundigen Firma beziehungsweise einer*einem Sachkundigen haben oder wollen Sie sich einfach an anderer Stelle nochmals einen Überblick über die Notwendigkeit der Funktionsprüfung verschaffen, so können Sie sich auch an die kostenfreie Beratung der Verbraucherzentrale NRW wenden.

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Kann ich auch die StEB Köln für die Funktionsprüfung beauftragen?

Sie können auch den gewerblichen Betrieb der StEB Köln mit einer kostenpflichtigen Funktionsprüfung beauftragen. Bei der Überprüfung setzen wir modernste Technik ein. Wir sehen uns Ihre Leitungen z. B. mit einer ferngesteuerten Videokamera an. Beschädigungen durch Wurzelwuchs oder Materialermüdung können damit punktgenau identifiziert werden, ohne dass eine Wand aufgestemmt oder Ihr Garten umgegraben wird.

Die Videoaufzeichnung und eine Haltungsgrafik dienen anschließend als Basis für gezielte Sanierungsmaßnahmen. Wie der gewerbliche Betrieb der StEB Köln Sie hierbei unterstützen kann, lesen Sie unter der Rubrik Sanierung.

Hinweis: Derzeit erreichen uns viele Anfragen zur Durchführung einer Funktionsprüfung. Es kann daher zu Wartezeiten für einen Termin von circa sechs bis sieben Monaten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Steffen Berndt und Benjamin Schulz

Tel.-Nr. Service-Hotline 0800-221-2219

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Steffen Berndt und Benjamin Schulz
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Wann muss ich die Funktionsprüfung wiederholen?

Die Funktionsprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser fortleiten, ist nach der aktuell gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) anlassbezogen zu wiederholen. Dazu zählen:

  • Neubau,
  • Sanierung,
  • Verstopfung,
  • Rückstau,
  • Bodenabsackungen.

Bei Abwasserleitungen, die außerhalb der Wasserschutzgebiete gewerbliches oder industrielles Abwasser fortleiten, ist die Funktionsprüfung alle fünf Jahre, beginnend mit dem 31. Dezember 2020, zu wiederholen.

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