Tel.-Nr.
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Aus der aktuell gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) ergibt sich: Alle Grundstückseigentümer*innen müssen ihre privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser sammeln, nachdem diese neu verlegt wurden oder nachdem wesentliche Änderungen an bestehenden Leitungen vorgenommen wurden, durch gültig anerkannte Sachkundige auf den Zustand und die Funktionsfähigkeit prüfen lassen.
Fristen sind für die erstmalige Funktionsprüfung bereits bestehender privater Abwasserleitungen festgelegt worden. Innerhalb welcher Fristen eine Funktionsprüfung erforderlich ist, regelt der Absatz 2 des § 8 SüwVO Abw. Bis zum 31.12.2015 musste eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, wenn die Abwasserleitungen in einer Wasserschutzzone liegen und
• vor dem 01.01.1965 verlegt wurden oder
• zur Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen und vor dem 01.01.1990 erstellt wurden.
Weitere Informationen und den NRW-Bildreferenzkatalog Private Abwasserleitungen erhalten Sie auch auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW .
Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die der Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen, für welches Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens 31.12.2020 zu prüfen.
Für alle anderen bestehenden Abwasserleitungen innerhalb und außerhalb der Wasserschutzgebiete gibt es keine starre landesweite Frist für eine erstmalige Funktionsprüfung. Es liegt daher in der Eigenverantwortung dieser Grundstückseigentümer, eine erstmalige Funktionsprüfung bestehender Abwasserleitungen für häusliches Abwasser zu beauftragen.
In begründeten Verdachtsfällen (§ 8 Absatz 3 SüwVO Abw) werden Sie durch die StEB Köln zur Prüfung der Funktionsfähigkeit Ihrer privaten Abwasserleitungen aufgefordert.
Hintergründe für den begründeten Verdacht können sein:
Die Pflicht zur Prüfung in begründeten Verdachtsfällen besteht außerdem:
Grundstückseigentümer*innen empfehlen wir:
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Bei der Prüfung geht es um die Funktionsfähigkeit und den Zustand Ihrer Abwasserleitungen.
Ihre Abwasserleitungen bestehen aus den Grundleitungen auf Ihrem Privatgrundstück und der Anschlussleitung, die von der Grundstücksgrenze bis an die Außenkante des Hauptkanals verläuft.
Die Anschlussleitung ist nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, auch wenn diese durch öffentliches Straßenland oder über andere Grundstücke verläuft.
Wenn Sie sich näher informieren möchten, finden Sie hier einen anschaulichen kurzen Film zum Thema:
Lesen Sie hier , was Sie bei der Durchführung der Funktionsprüfung beachten sollten.
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