Die Abwasserqualität beschreibt die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Abwasser. Um die Abwasserqualität zu definieren, wurden in § 5 unserer Abwassersatzung Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung durch das Abwasserinstitut der StEB Köln überwacht wird.
Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben, das die in der Abwassersatzung genannten Grenzwerte überschreitet, muss vor der Einleitung in den Kanal behandelt werden.
Abwässer aus Industrie oder Gewerbe können gelöste und ungelöste, anorganische und organische Stoffe, Öle und Gifte enthalten sowie sauer oder basisch, gefärbt oder ungefärbt sein. Gelangen diese Stoffe in die Gewässer, kann es zu nachhaltigen Störungen von Flora und Fauna kommen. Darüber hinaus können diese Stoffe den biologischen Reinigungsprozess in den Kläranlagen beeinträchtigen oder sich im Klärschlamm absetzen.
Aus diesem Grund müssen Abwässer aus Industrie und Gewerbe von den Betrieben behandelt werden, bevor sie an der Einleitungsstelle ins Kanalnetz oder direkt in Gewässer eingeleitet werden. Zur Reinigung der Abwässer stehen eine Vielzahl von chemischen, physikalischen oder biologischen Verfahren sowie Verfahrenskombinationen zur Verfügung.
Um starke Verschmutzungen und alte Farbschichten von Fassaden zu entfernen, werden neben Wasser häufig aggressive Chemikalien eingesetzt. Zudem wird in der Regel mit Hochdruckreinigern gearbeitet, die mit 100 bis 500 bar die auf der Fassade befindlichen Schmutzpartikel und Schadstoffe ablösen. Hierbei können zum Beispiel Schwermetalle freigesetzt werden, die in Verbindung mit den eingesetzten Chemikalien zu einer hohen Schadstoffbelastung des anfallenden Abwassers führen.
Bei Klinkern und Natursteinen wird oft mit sauren Chemikalien gearbeitet. Diese haben zwar eine sehr hohe Reinigungskraft, stellen aber für Gesundheit und Umwelt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Bei anderen Steinreinigungen und Farbentfernungen werden alkalische Materialien eingesetzt, die ätzend wirken.
Zum Schutz von Gewässern und Böden müssen Sie das bei der Fassadenreinigung anfallende Abwasser auffangen und dürfen es erst nach einer fachgerechten Vorbehandlung in den Schmutzwasserkanal einleiten (Indirekteinleitung). Die Einleitung ist genehmigungspflichtig.
Größe: 74,09 KB | Format: PDF | Erstellt: 19.12.2019
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