Es ist die Errichtung und der Betrieb einer WEA mit einer maximalen Höhe von 150m vorgesehen. Die WEA ist südwestlich auf dem Gelände Richtung Rheinufer, unter Einhaltung aller Immissions- und Abstandsgrenzwerte, geplant. Es kann und soll mit der geplanten Leistungsklasse der maximal mögliche Ertrag, zwecks Selbstversorgung, erbracht werden. Die Lage der geplanten Windenergieanlage ist der Anlage „Übersichtskarte 1:5000“ zu entnehmen. Die Windenergieanlage soll als betriebliche Nebenanlage gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, sowie § 14 (2) BauNVO genehmigt werden. Hierfür muss das Kriterium der räumlichen und funktionalen Nebennutzung erfüllt sein. Die Nebennutzung auf funktionaler Ebene ist durch den Verbrauch des erzeugten Stroms durch die Kläranlage vor Ort gegeben. Die WEA wird in das vorhandene Mittelspannungsnetz eingebunden. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte nach Maßgabe der VgV in mehreren Losen. Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.
Format: PDF
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