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Kölner Pegel

Provisorische Einleitung von Abwasser

Wenn Sie vorübergehend Abwasser oder Grundwasser einleiten müssen – zum Beispiel bei Veranstaltungen, auf Baustellen oder bei Drehgenehmigungen – benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Die StEB Köln zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie den Antrag stellen.

Was ist eine provisorische Einleitung?

Provisorische Einleitungen sind nur vorübergehend erlaubt, beispielsweise auf Baustellen oder bei Dreharbeiten oder Veranstaltungen. Diese Einleitung ist nur mit einer gültigen Genehmigung erlaubt, um Kanal und Umwelt zu schützen.
Benötigen Sie Frischwasser, weil Sie beispielsweise. eine Veranstaltung oder Dreharbeiten durchführen oder eine Baustelle auf dem Gebiet der Stadt Köln unterhalten wollen? Dann können Sie ein Standrohr bei der RheinEnergie AG Köln anmieten.

Je nach Kanaltyp ist die Einleitung jedoch nicht überall möglich. Besonders wichtig: Es darf kein Schmutz- oder Brauchwasser in reine Regenwasserkanäle eingeleitet werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und Menge des eingeleiteten Wassers.

Gut zu wissen: Auch bei der Nutzung einer sogenannten Abwasserlogistik (WC-Wagen mit Tank) besteht bei anfallenden Abwässern auf dem Gebiet der Stadt eine Abwasserbeseitigungspflicht über die StEB Köln. 

Wie kann ich eine provisorische Einleitungs­genehmigung beantragen?

Wenn Sie eine solche Genehmigung beantragen möchten, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Ihren Antrag benötigen wir mindestens sieben Tage vor dem geplanten Einleitungsbeginn.
  • Einleitungsgenehmigungen können immer nur für das laufende Kalenderjahr beantragt werden.
  • Nachträglich können wir in Ihrer Genehmigung und Ihrem Gebührenbescheid keine Ergänzungen, etwa an Rechnungsversandmailadressen, Bestellnummern, Kostenstellen, Referenzcodes, vornehmen.
  • Gebührenbescheide sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen, da diese umsatzsteuerfrei sind.
  • Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und den notwendigen Lageplan per E-Mail an: kundenservice@steb-koeln.de 

Wichtig: Die Einleitung darf erst nach Genehmigung beginnen.

Gut zu wissen!

Die Einleitung von Abwasser unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt und der Infrastruktur. Ausführliche Informationen, Merkblätter und Satzungen finden Sie hier: 
Publikationen & Downloads

Die Anträge für provisorische Einleitungen finden sie hier: 
Anträge & Formulare

Ansprechpartner und Service

Bei Fragen zur provisorischen Einleitung oder zum Antrag unterstützen wir Sie gern.

Service-Telefon: 0221 221-23144 oder 0221 221-23536
E-Mail: kundenservice@steb-koeln.de

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