Kanalanschlussschein
Der Kanalanschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Anschluss beantragen und für welche Anschlussteile Sie als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer verantwortlich sind.
Wie kann ich mein Haus an den öffentlichen Kanal anschließen lassen?
Sie möchten als Grundstückseigentümer*in einen Kanalanschlussschein (KAS) beantragen? Dann versorgt Sie das Merkblatt „Hinweise zur Grundstücksentwässerung“ mit den wichtigsten Infos.
Hier finden Sie unsere Merkblätter.
Voraussetzung für den Antrag ist ein Beratungsgespräch mit unseren Kundenbetreuer*innen: Dabei werden alle relevanten Fragen rund um die Grundstücksentwässerung geklärt – zum Beispiel, ob Einleitungsbeschränkungen bestehen, ob es Auflagen zur Niederschlagswasserbeseitigung und Versickerungspflicht gibt, was es mit dem Überflutungsnachweis und mit dem Rückstauschutz auf sich hat und ob vorhandene Anschlüsse wiederverwendet werden können.
So erhalten Sie Planungssicherheit für Ihre Grundstücksentwässerung und wir erhalten Antragsunterlagen von Ihnen, die bestenfalls ohne weitere Rückfragen bearbeite können. Das spart Zeit und verkürzt das Genehmigungsverfahren.
Melden Sie sich gerne bei uns:
- telefonisch: 0221 221-23764 oder
- per E-Mail kanalanschluss@steb-koeln.de
Der Kanalanschlussschein kann im Anschluss an das Beratungsgespräch beantragt werden. Im Kanalanschlussschein werden verschiedene Punkt festgelegt, die für die Realisierung des Anschlusses wichtig sind:
- Wo muss das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden?
- In welcher Tiefe ist das möglich?
- Müssen besondere Regeln beachtet werden?
- Was darf eingeleitet werden und was nicht?
Für den Bau des Kanalanschlusses sind Sie als Grundstückseigentümer*in zuständig. Eine Liste mit Fachbetrieben, die Arbeiten an den Kanälen der StEB Köln durchführen dürfen, erhalten Sie zusammen mit dem Kanalanschlussschein.
Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksamer Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflutungsnachweis muss bereits dem Antrag auf Erteilung des Kanalanschlussscheines beigefügt sein.
Ein wichtiger Hinweis: Sobald Sie das erste Mal Frischwasser beziehen, werden für das Grundstück Abwassergebühren fällig.
Mehr zu: AbwassergebührenWie beantrage ich den Kanalanschlussschein (KAS)?
Hier finden Sie den erforderlichen Antrag für den Kanalanschlussschein.
Füllen Sie diesen bitte sorgfältig aus und senden ihn per E-Mail an kanalanschluss@steb-koeln.de (max. 15 MB). Fügen Sie dieser E-Mail bitte auch die erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt 9 des Antrags) bei.
Die Ausstellung des Kanalanschlussscheines dauert ca. ein halbes Jahr und ist gemäß Abwassergebührensatzung kostenpflichtig.
Wer darf die Anschlussarbeiten ausführen?
Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenland dürfen nur durch von den StEB Köln zugelassene Unternehmen durchgeführt werden.
Was tun bei Veränderungen des Kanalanschlusses oder beim Hausverkauf?
Informieren Sie uns bitte bei jeder Änderung der Grundstücksentwässerung. Darunter fällt zum Beispiel die Stilllegung von Anschlusskanälen, aber auch das Abklemmen von bestehenden oder das Anschließen von zusätzlichen Flächen an die öffentliche Kanalisation.
Falls Sie Ihr Haus verkaufen, informieren Sie einfach das
Steueramt der Stadt Köln
Athener Ring 4
50765 Köln
Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kassenzeichen mit anzugeben.
Wird das Haus abgerissen oder nicht mehr genutzt, teilen Sie dies bitte den StEB Köln mit. Beides geht formlos.
Für welche Anschlussteile sind Grundstückseigentümer*innen verantwortlich?
Als Grundstückseigentümer*in sind Sie für die sogenannte Hausanschlussleitung verantwortlich. Diese reicht von der Grundleitung (Leitung auf Ihrem Grundstück) über den Anschlusskanal (Teil im öffentlichen Straßenland, zum Beispiel unter dem Gehweg) bis hin zur Außenkante öffentlicher Kanal.
In welchen Fällen kommt ein Sammelanschluss in Frage?
Normalerweise muss jedes Grundstück über einen Einzelanschluss an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden. In Ausnahmefällen können Sie mit anderen Grundstückseigentümer*innen einen Sammelanschluss für eine gemeinsame Entwässerung beantragen:
- Extrem lange Anschlusswege über Privatstraßen und Privatwege
- Unzumutbarer Kostenaufwand aufgrund von sehr tief liegenden öffentlichen Sammelkanälen oder schwierigen technischen Bedingungen
- Sammelanschluss als einzig praktikable Anschlussmöglichkeit
Weitere Informationen, auch zu den juristischen Besonderheiten eines Sammelanschlusses, finden Sie hier in dem entsprechenden Merkblatt.
Informationen zur Kanalisierungssituation
Wenn Sie eine Planauskunft bzw. Leitungsauskunft benötigen, können Sie diese bei der Online-Planauskunft anfordern.
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