Abwassergebühren in Köln
Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erheben die StEB Köln Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabenrechts und der Abgabenordnung. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute: Die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben der Abwasserableitung und -reinigung eingesetzt. Hier erfahren Sie, wie sich die Gebühren zusammensetzen und wie Sie Ihren Gebührenbescheid aktiv beeinflussen können.
Wie hoch sind die Gebühren?
2026 sind die Abwassergebühren in Köln leicht gestiegen: Die Gebührensätze betragen für 1 m³ Schmutzwasser 1,76 € (2025: 1,63 €) und für 1 m² Fläche, von der Niederschlagswasser in den Kanal gelangen kann, 1,39 € (2025: 1,32 €).
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, dann finden Sie die aktuelle Abwassergebührensatzung hier:
Abwassergebührensatzung 2026
Schmutzwassergebühr – wie wird sie berechnet?
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der gelieferten und abgerechneten Frischwassermenge für Ihr Grundstück, über die uns die RheinEnergie AG informiert. Der in der Abwassergebührensatzung der StEB Köln festgelegte Abrechnungszeitraum reicht jeweils von September des Vorvorjahres bis August des Vorjahres. Zusätzlich werden Wassermengen aus Grundwasserförderanlagen (Brunnen) und/oder Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt.
Reduzierungsmöglichkeiten
Nicht jede verbrauchte Frischwassermenge landet tatsächlich im Kanal. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Frischwasser teilweise nicht in den Kanal einleiten, kann die Schmutzwassergebühr reduziert werden. Es gibt viele unterschiedliche Gründe für die Reduzierung der Schmutzwassergebühr, zum Beispiel wenn Sie eine Brauerei, eine Bäckerei oder eine Wäscherei betreiben.
Auch wenn Sie Ihren Garten mit Frischwasser bewässern, ist eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr möglich.
Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
- Sie haben einen zusätzlichen geeichten Zwischenzähler installiert.
- Die über den Zwischenzähler erfassten Zapfstellen befinden sich außerhalb des Hauses.
- Von der Zapfstelle aus besteht keine Einleitungsmöglichkeit in das öffentliche Kanalnetz(kein Waschbecken, Bodenablauf, Flächengefälle zur Straße, Pumpe usw.)
Hier finden Sie den entsprechenden Antrag auf Reduzierung der Schmutzwassergebühren aufgrund von Gartenbewässerung sowie die dazugehörigen Ausfüllhinweise.
Hinweis: Der Abzug der Gartenbewässerung erfolgt satzungsgemäß immer im übernächsten Jahr. Das heißt zum Beispiel der Gartenwasserverbrauch aus 2025 würde bei der Gebührenveranlagung 2027 berücksichtigt. Dementsprechend würde der Gartenwasserverbrauch aus 2026 bei der Gebührenveranlagung 2028 berücksichtigt werden usw.
Die Absetzung wird direkt in den Abwassergebührenbescheid, den der Gebührenbescheidempfänger vom Steueramt der Stadt Köln erhält, eingepflegt.
Anfragen können Sie uns gerne auch per E-Mail übermitteln: abwassergebuehren@steb-koeln.de
Niederschlagswassergebühr – wie wird sie berechnet?
Für die Niederschlagswassergebühr maßgeblich sind alle befestigten oder bebauten Flächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann – egal, ob über eine unterirdische Leitung oder über die Oberfläche zur nächsten Rinne (wie zum Beispiel von der Garagenauffahrt über die Straße zum nächsten Gully). Entscheidend ist also die Quadratmeterzahl, nicht das Wasservolumen.
Erklärvideo zur Ermittlung der Flächen
Gebührenminderung bei Gründächern
Begrünte Dächer halten einen Teil des Regens zurück. Dadurch verringert sich die gebührenpflichtige Fläche. Die Niederschlagswassergebühr kann dann per Antrag für die jeweilige Fläche gemindert werden. Maßgeblich ist dabei der sogenannte „Abflussbeiwert“, den Sie in der aktuellen Abwassergebührensatzung der StEB Köln finden.
Wichtig: Jede Änderung an Ihren Flächen (Neu‑/Anbau, Versickerungsmulde etc.) muss unverzüglich gemeldet werden, damit Ihr Gebührenbescheid korrekt bleibt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier im Merkblatt Regenwasserbeseitigung.
Gut zu wissen!
Abwassergebühren in Köln 2026:
Jede*r Kölner*in zahlt durchschnittlich 36,5 Cent pro Tag.
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Durchführung der Funktionsprüfung