Kleinkläranlagen und Sammelgruben
Wenn keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist, sind Kleinkläranlagen oder Sammelgruben eine wichtige Lösung, um Abwasser umweltgerecht zu entsorgen. Wir erklären Ihnen, wie diese Systeme funktionieren, worauf Sie achten müssen und welche Unterstützung Sie von den StEB Köln erhalten.
Warum muss Schmutzwasser behandelt werden?
Schmutzwasser, also Abwasser aus Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen oder aus Industrie und Gewerbe, enthält organische Stoffe, Nährstoffe, Keime und weitere Schadstoffe. Damit diese nicht in den Wasserkreislauf gelangen, muss Schmutzwasser behandelt werden.
Wenn kein Kanalanschluss besteht, gibt es zwei Entsorgungsmöglichkeiten: Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben.
Was sind Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben?
Kleinkläranlagen sind dezentrale, biologische Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser. Sie kommen vor allem bei Einzelgrundstücken ohne Kanalanschluss zum Einsatz, etwa in ländlichen Gebieten oder in Kleingartenanlagen. Das gereinigte Wasser wird, nach behördlicher Genehmigung, in ein Gewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Im Rahmen der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen durch einen zugelassenen Fachbetrieb wird der Zustand der Anlage überprüft. Dabei wird auch festgestellt, wann eine Abfuhr des anfallenden Überschussschlamms erforderlich ist. Dies wird von einem Wartungstechniker oder einer Wartungstechnikerin dokumentiert und gemeldet.
Sammelgruben sind vollständig dichte, abflusslose Behälter, in denen das Schmutzwasser lediglich gesammelt wird. Eine Reinigung oder Versickerung findet nicht statt. Das gesammelte Abwasser muss regelmäßig durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) entleert und einer ordnungsgemäßen Behandlung zugeführt werden. Hierfür werden Gebühren gemäß der Abgabensatzung erhoben.
Kurz: Während Kleinkläranlagen das Abwasser vor Ort reinigen, sammeln es Sammelgruben vollständig. Die StEB Köln entleeren die Sammelgruben dann regelmäßig.
Für wen sind Kleinkläranlagen und Sammelgruben geeignet?
- Grundstücke ohne Kanalanschluss,
- Orte, an denen der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Wie kann ich einen Termin zur Leerung meiner Sammelgrube oder Kleinkläranlage vereinbaren?
Die Anlagen werden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich geleert. Termine können Sie unter der Telefonnummer 0221 221-33361 oder per E-Mail an steb-gruben@steb-koeln.de vereinbaren. Über diese Kontaktdaten können Sie auch Ihre Anlage erstmals anmelden.
Entleerungszeiten
Die Entleerung Ihrer Anlage ist zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag
7 bis 14:30 Uhr - Freitag
7 bis 10:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist eine Notentsorgung möglich.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigung
Der Betrieb einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube unterliegt gesetzlichen Vorschriften und erfordert eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
Wichtig:
- Die Einleitung des gereinigten Wassers in Gewässer oder in den Boden ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
- Für die Neuerrichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen sind die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung und der Abwasserbeseitigungssatzung zu beachten.
- Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig warten und kontrollieren zu lassen, um den Schutz von Umwelt und Grundwasser sicherzustellen.
Hier finden Sie weitere Infos wie zum Beispiel das Merkblatt "Neuerrichtung von abflusslosen Gruben".
Wie kann ich sonstige Abwässer zu den StEB Köln liefern?
Bestimmte Abwasserarten können Sie zu unserer Einleitungsstelle auf dem Gelände des Klärwerks Köln-Weiden bringen und gegen eine Gebühr entsorgen lassen. Dies gilt jedoch nur für Abwasser aus Köln. Dazu zählen:
- Abwässer aus Hebeanlagen, Sickerschächten und bei Rohrverstopfungen
- Endreinigung aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen, wenn der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bevorsteht.
- Mietchemietoiletten aus dem Stadtgebiet Köln (bitte die verwendeten Zusätze mit der schriftlichen Anmeldung nachweisen).
- Abwässer aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen von Kleingartenanlagen, die nicht den Vorschriften der Schmutzwassergrubensatzung unterliegen.
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
7 bis 12 Uhr und 12:30 bis 15 Uhr - Freitag
7:30 bis 11 Uhr
Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ist die Einleitungsstelle geschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die oben genannten Öffnungszeiten aus aktuellem Anlass ändern können.
Anlieferungsvoraussetzungen
Für eine Anlieferung müssen folgende technische Standards an den Fahrzeugen erfüllt sein:
- Eine Pumpvorrichtung für das anzuliefernde Abwasser, die eine Förderhöhe von mindestens 2 Metern Wassersäule (entspricht einer Druckerhöhung von mindestens 0,2 bar) erreichen kann.
- Schlauchanschluss mit einem sogenannten 108/100 Perrot-Anschluss oder Anschluss über einen mitzuführenden Adapter.
Für die Einleitung von Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen oder Sammelgruben ist eine Anmeldung erforderlich. Diese finden Sie hier: Anträge & Formulare
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden Sie es mindestens zwei Werktage vor Anlieferung per E-Mail als PDF an abwasserinstitut@steb-koeln.de oder per Fax an die Nummer 0221 6780175. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Hier finden Sie weitere Informationen wie beispielsweise die Schmutzwassergrubensatzung und die Abwassergebührensatzung.
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