Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR bemühen sich, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für das Kundenportal der StEB Köln:
https://kundenportal.steb-koeln.de/veranstaltungen
Die Website: Kundenportal StEB Köln ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 22.01.2026 erstellt und zuletzt am 22.01.2026 überprüft.
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR.
Die Überprüfung dieser Erklärung erfolgt mindestens jährlich.
Über die nachfolgenden Kontaktdaten können Sie mit uns zur Barrierefreiheit in Verbindung treten. Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der einschlägigen Gesetze ausgenommenen Inhalte einholen.
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR51109 Köln
Telefon: 0221 221-26868
E-Mail: steb@steb-koeln.de
Kontaktformular: https://steb-koeln.de/service/kontakt/Kontaktseite.jsp#section_117332
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Ombudsstelle Barrierefreie Informationstechnik NRW bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
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