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Sicherheitshinweise und Haftungsausschluss

Sicherheitshinweise und Haftungsausschluss

Bitte lesen Sie die Beschreibung vor Ort, die Sicherheitshinweise sowie den Haftungsausschluss zu Ihrer eigenen Sicherheit gründlich durch.

Beschreibung der örtlichen Situation bei der Rheindükerführung

Die Teilnehmenden müssen zunächst über einen Treppenturm in den Schacht hinabsteigen. Dabei handelt es sich um eine eher enge Stahltreppe innerhalb eines Stahlgerüstes, das an der Schachtwand befestigt ist. Trotz der sicheren Befestigung gerät das Gerüst durch die hinabsteigenden Personen in Bewegung. Die Teilnehmenden müssen 25 Meter in den Schacht hinabsteigen, was etwa acht Geschossen entspricht.

Der Tunnel hat eine Länge von 940 Metern und einen Durchmesser von 3,20 Metern. Die Teilnehmenden sollten hintereinander durch den Tunnel laufen. Der Tunnel ist durchgehend beleuchtet. Nach etwa 50 Metern ist der Zugang zum Tunnel nicht mehr zu sehen. Der Ausgang aus dem Tunnel heraus ist erst nach etwa 800 Metern zu sehen. Es besteht die Möglichkeit, dass bei den Teilnehmenden Beklemmungsgefühle oder Schwindel auftritt. Die Begleitpersonen der StEB Köln, die die Gruppe begleiten, sind über Funk mit den Mitarbeitenden am Tunneleinstieg und -ausstieg verbunden.

Es besteht die Möglichkeit, dass kleinere Bodenflächen innerhalb des Tunnels rutschig sind.

Am Schacht in Stammheim angekommen, müssen die Teilnehmenden einen rund zwölf Meter hohen Treppenturm besteigen, um an die Oberfläche zu gelangen. Das entspricht etwa vier Geschossen.

Alle Besucherinnen und Besucher von Führungen des Rheindükers sind verpflichtet, die nachstehenden Regelungen einzuhalten. Die StEB Köln ausschließlich zu diesen Bestimmungen führen Führungen durch. Die Einhaltung der Maßnahmen dient dem Schutz von Leben, Sicherheit und Gesundheit.

Sicherheitshinweise

Es dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.

Der Einstieg und das Betreten des Tunnels ohne das Betriebspersonal sind untersagt.

Das Rauchen jeglicher Art ist im Tunnel untersagt.

Das Mitführen von Alkohol und alkoholischen Getränken sowie deren Konsum sind untersagt. Offensichtlich alkoholisierten Personen wird der Einstieg in den Tunnel verwehrt, eine Teilnahme an der Führung ist offensichtlich alkoholisierten Personen nicht möglich.

Das Mitführen und der Verzehr von Nahrungsmitteln sind untersagt.

Die Führung durch den Tunnel ist nicht barrierefrei und damit für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehilfen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln nicht geeignet.

Die Führung durch den Tunnel setzt einen guten gesundheitlichen Zustand voraus.

Es obliegt den Teilnehmenden, den eigenen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Beschreibung der örtlichen Situation.

Die Teilnehmenden erhalten von den StEB Köln eine Warnweste und einen Baustellenhelm, die bei der Tunnelbegehung zu tragen sind.

Zudem sind festes Schuhwerk und lange Hosen zwingend erforderlich. Es kann im Rahmen der Führung zur Verschmutzung oder Beschädigung der Bekleidung kommen. Bei unpassender Kleidung werden Personen nicht in den Tunnel gelassen.

Die Anmeldebestätigung muss vorgelegt werden. Die Teilnehmenden müssen sich außerdem mit einem Personalausweis oder Führerschein ausweisen.

Es ist zwingend notwendig, dass die Teilnehmenden pünktlich vor Ort sind. Bei Verspätung ist eine Teilnahme an der Führung nicht mehr möglich!

Dem Personal vor Ort ist zwingend Folge zu leisten.

Die StEB Köln behalten sich vor, einzelne Personen vom Einstieg in den Tunnel und von der Teilnahme an der Führung auszuschließen, wenn sie sich unangemessen verhalten oder wenn gesundheitliche Bedenken bestehen.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Führungen ist kostenlos, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Aufsichtsberechtigte haften für die ihnen anvertraute(n) Person(en).

Die StEB Köln übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung zur Rheindükerführung, dass sie in der gesundheitlichen Verfassung sind, die Führung zu bewältigen.

Gegenüber den StEB Köln sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, z.B. für Verletzungen, Unfälle (eigene oder durch Dritte verschuldet), Verluste, Diebstahl und Beschädigungen von Gegenständen ausgeschlossen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der StEB Köln beruhen sowie Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.